Artikelnummer: 0002-000473
AVENO Rasenmäher-Öl SAE 30 ist ein Einbereichsmotorenöl. Ausgewählte Grundöle und Additive gewährleisten optimale Schmierung und Betriebssicherheit.
Anwendungshinweis
AVENO Rasenmäher-Öl SAE 30 ist bestens geeignet für 4-Takt Rasenmäher. Betriebsstoffvorschriften der Kfz- und Motorenhersteller sind zu beachten.
Eigenschaften
- Katalysatoreignung
- Sehr gute Scherstabilität
- Verhinderung von Schwarzschlammbildung
- Hohe Oxidationsstabilität
- Stabiles und ausgezeichnetes Viskositätsverhalten
- Gute detergierende und dispergierende Eigenschaften
- Neutralität gegenüber Dichtungsmaterialien
- Weitgehender Schutz vor Verschleiß und Korrosion
Viskosität
SAE 30
Spezifikationen
ACEA E2/B4, API SG/CF
EIGENSCHAFTEN | DATEN | EINHEIT | PRÜFUNG NACH |
---|---|---|---|
Kinematische Viskosität bei 40°C | 98,0 | MM²/S | DIN 51659-2:2017-02 |
Kinematische Viskosität bei 100°C | 11,7 | MM²/S | DIN 51659-2:2017-02 |
Viskositätsindex | 109 | DIN ISO 2909:2004-08 | |
Aussehen | GELBBRAUN | VISUELL | |
Dichte bei 15°C | 880,5 | KG/M³ | DIN EN ISO 12185:1997-11 |
Pour Point | -33 | °C | ASTM D 7346:2015 |
Gesamtbasenzahl (TBN) | 7,4 | MGKOH/G | ASTM D 2896:2015 |
Produkt Datenblatt
Hinweis
Alle Angaben auf dieser Produktseite entsprachen zum Zeitpunkt der Erstellung nach bestem Wissen den aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen der Deutsche Ölwerke Lubmin GmbH. Unsere Produkte werden kontinuierlich weiterentwickelt. Aus diesem Grund können sich unsere Produkte, die Herstellungsprozesse sowie alle zugehörigen Angaben auf dieser Produktseite jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, sofern keine kundenspezifischen Vereinbarungen vorliegen. Die veröffentlichten Daten liegen dabei standardisierten Prüfverfahren unter entsprechenden Laborbedingungen zu Grunde und sind als allgemeine, nicht verbindliche Richtwerte anzusehen.
Sachgerechte Entsorgung
Dieses Öl gehört nach dem Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.