AVENO Mineral SAE 80 GL-4
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Artikelnummer: 0002-000199
AVENO Mineral SAE 80 GL-4 ist ein auf Basis von Mineralölen und speziellen Additiven konzipiertes Öl für Schaltgetriebe. Bei hohen Temperaturen wird eine optimale Getriebeschmierung gewährleistet. AVENO Mineral SAE 80 GL-4 mindert die Reibung und verhindert den Verschleiß und Korrosion. Auch unter extremen dynamischen Bedingungen wird ein stabiler Ölfilm für die Schmierung gewährleistet.
Anwendungshinweis
AVENO Mineral SAE 80 GL-4 gewährleistet auch in hypoidverzahnten Getrieben eine einwandfreie Schmierung. Die Betriebsvorschriften der Kfz- und Getriebehersteller sind zu beachten.
Eigenschaften
- Geringerer Verschleiß
- Sehr gute Oxidationsstabilität
- Beständiger Ölfilm
- Neutrales Verhalten gegenüber Metall und Dichtungsmaterialien
Viskosität
SAE 80
Spezifikationen
API GL-4
EIGENSCHAFTEN | DATEN | EINHEIT | PRÜFUNG NACH |
---|---|---|---|
Kinematische Viskosität bei 40°C | 80,5 | MM²/S | DIN 51659-2:2017-02 |
Kinematische Viskosität bei 100°C | 9,9 | MM²/S | DIN 51659-2:2017-02 |
Viskositätsindex | 103 | DIN ISO 2909:2004-08 | |
Aussehen | GELB | VISUELL | |
Dichte bei 15°C | 875 | KG/M³ | DIN EN ISO 12185:1997-11 |
Pour Point | -33 | °C | ASTM D 7346:2015 |
Produkt Datenblatt
Hinweis
Alle Angaben auf dieser Produktseite entsprachen zum Zeitpunkt der Erstellung nach bestem Wissen den aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen der Deutsche Ölwerke Lubmin GmbH. Unsere Produkte werden kontinuierlich weiterentwickelt. Aus diesem Grund können sich unsere Produkte, die Herstellungsprozesse sowie alle zugehörigen Angaben auf dieser Produktseite jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, sofern keine kundenspezifischen Vereinbarungen vorliegen. Die veröffentlichten Daten liegen dabei standardisierten Prüfverfahren unter entsprechenden Laborbedingungen zu Grunde und sind als allgemeine, nicht verbindliche Richtwerte anzusehen.
Sachgerechte Entsorgung
Dieses Öl gehört nach dem Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.