AVENO Diesel Power&Protect

Von 1 bis 1.000 Liter - dank hochmoderner und leistungsstarker Anlagen können wir Ihnen alle AVENO Produkte, ganz gleich für welches Einsatzgebiet, in den gängisten Gebindegrößen anbieten.

AVENO Diesel Power&Protect
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0002-300002-300
Artikelnummer: 0002-300002
Anwendungshinweis
AVENO Petrol Power&Protect wird dem Ottokraftstoff zugesetzt. Einsatzbereich: Das Produkt kann vorbeugend bei jeder Inspektion, bei erhöhtem Kraftstoffverbrauch und für alle Benzineinspritzmotoren mit und ohne Katalysator verwendet werden. Anwendung: Doseninhalt dem Tank beigeben. Die ideale Dosierung ist eine Dose AVENO Petrol Power&Protect auf 60 Liter Benzin.
Eigenschaften
  • garantiert optimale Verbrennung
  • Kraftstoffeinsparung
  • Reinigung von Kraftstoffleitungen, Einspritznadeln, Zylindern, Zündkerzen und Brennraum
  • Leistungssteigerung des Motors
  • Verlängert die Lebensdauer von Katalysatoren und Lambdasonden
  • hoher Schutz vor Korrosion und Oxidation
  • Bindung von Wasser im Tank und Treibstoffsystem
Viskosität
EIGENSCHAFTENDATENEINHEITPRÜFUNG NACH
AussehenGelbVISUELL
Dichte bei 15°C842KG/M³DIN EN ISO 12185:1997-11
Flammpunkt (COC)104°CDIN EN ISO 2592:2018-01
Pour Point-33°CASTM D 7346:2015
Produkt Datenblatt
Hinweis
Alle Angaben auf dieser Produktseite entsprachen zum Zeitpunkt der Erstellung nach bestem Wissen den aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen der Deutsche Ölwerke Lubmin GmbH. Unsere Produkte werden kontinuierlich weiterentwickelt. Aus diesem Grund können sich unsere Produkte, die Herstellungsprozesse sowie alle zugehörigen Angaben auf dieser Produktseite jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, sofern keine kundenspezifischen Vereinbarungen vorliegen. Die veröffentlichten Daten liegen dabei standardisierten Prüfverfahren unter entsprechenden Laborbedingungen zu Grunde und sind als allgemeine, nicht verbindliche Richtwerte anzusehen.
Sachgerechte Entsorgung
Dieses Öl gehört nach dem Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.